Verdeckte Gewinnausschüttung – Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer überlassenen PKW bei Privatnutzungsverbot
Nach der am 1.9.2023 veröffentlichten Entscheidung des FG Münster vom 28.4.2023, 10 K 1193/20 K,G,F, ist für die körperschaftsteuerliche Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) weiter von dem Grundsatz (Anscheinsbeweis) auszugehen, dass der dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH überlassene Pkw nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig nicht ausschließlich betrieblich, sondern tatsächlich auch privat genutzt wird, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Die vorliegend im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ausgesprochene Untersagung der Nutzung des Fahrzeugs für private Fahrten steht dem für eine Privatnutzung streitenden Anscheinsbeweis nicht entgegen.
Zwar ist die Möglichkeit eines Fahrtenbuchs oder sonstigen Aufzeichnungen grundsätzlich das Mittel der Wahl um den Anscheinsbeweis zu entkräften, jedoch ist sind die Hürden, die mit den strengen den Formalien einhergehen, nur schwer zu nehmen.
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