Kleinunternehmer (KU) § 19 UStG ab 2025


Ab dem Jahr 2025 wird es in Deutschland Änderungen an der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geben. Diese Änderungen wurden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

Änderungen

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von derzeit 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben.
  • Diese Grenze bezieht sich auf die im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätze.
  • Wird die „scharfe“ Grenze von 100.000 Euro vereinnahmte Umsätze überschritten, greift sofort die Regelbesteuerung!
  • Spezielle Registrierung für EU-Umsätze möglich (NEU!)
  • KU-Umsätze gelten jetzt als steuerfreie Umsätze

Ziel der Änderung

  • Die Erhöhung soll kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler entlasten, indem ihnen weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren.
  • Sie berücksichtigt die Inflation und den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Was bleibt unverändert?

  • Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Sie sind jedoch auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Einfuhren, innergem. Erwerbe, § 13b Abs. 5 UStG, § 14c UStG, Option zur Regelbesteuerung
  • keine E-Rechnungspflicht

Praktische Auswirkungen

  • Existenzgründer oder Kleinunternehmer mit Umsätzen knapp über der bisherigen Grenze könnten nun wieder in die Kleinunternehmerregelung fallen.
  • Unternehmer, die von dieser Regelung Gebrauch machen, sollten dennoch prüfen, ob es aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, die Umsatzsteuerpflicht freiwillig zu beantragen (Option zur Regelbesteuerung).

Handlungsbedarf

  • Kleinunternehmer reichen ihre Buchhaltung oft zeitlich nachgelagert ein; beachten Sie unterjährig ihre Umsätze und prüfen die Grenzen.
  • Wir empfehlen auch Kleimunternehmern eine monatliche Buchhaltung um später böse Überraschungen zu vermeiden.