Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (§ 3 Nr 15 EStG). Die steuerfreien Leistungen mindern den Werbungskostenabzug nach § 9 EStG. Die Regelung gilt ab dem 1.1.2019.
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