Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Das Wichtigste im Inflationsausgleichsgesetz für Sie:
Zum 1.1.2023 erfolgt nach den neu ermittelten Werten eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 EUR. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgesehen.
Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1) soll für die Jahre 2022 bis 2024 wie folgt erhöht werden:
2022 | 2023 | 2022 | |
Jeder Elternteil | 2.810 | 3.012 | 3.192 |
Beide Eltern | 5.620 | 6.024 | 6.348 |
Das Kindergeld beträgt ab dem 1.1.2023 für jedes Kind 250 EUR. Bisher liegt das Kindergeld für das erste und zweite Kind bei jeweils 219 EUR, für das dritte Kind bei 225 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils bei 250 EUR.
Information vom Bundesfinanzministerium zum Inflationsausgleichsgesetz
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