Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern sind die Kosten zu 70% als Betriebsausgaben absetzbar. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann zu 100% abgesetzt werden. Auch Nebenkosten wie Trinkgelder oder Garderobengebühren sind absetzbar. Weisen Sie die Kosten durch Ergänzungen des Personals auf der Rechnung oder einen Eigenbeleg nach, greift ebenfalls die 70%-Regelung. Bewirtungskosten selbst können nicht durch einen Eigenbeleg nachgewiesen werden – hier ist immer ein Bewirtungsbeleg des Restaurants oder der Gaststätte erforderlich. Ab einem Rechnungsbetrag von 250 Euro Brutto ist eine ordnungsgemäße Rechnung (Mit Rechnungsnummer!) erforderlich, ein Bewirtungsbeleg reicht in der Regel dann nicht mehr aus.
Belege für Bewirtungskosten müssen folgende Angaben enthalten:
Unterstützen kann ich Sie hier auch der Bewirtungskostennachweis.
Beachten Sie auch bitte unseren Beitrag zu den beliebten Betriebsveranstaltungen.
Und vor der nächsten Betriebsveranstaltung geht es zu Ihrem Experten in Düsseldorf.
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